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   FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03   

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https://dejure.org/2004,17513
FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03 (https://dejure.org/2004,17513)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.2004 - 14 K 591/03 (https://dejure.org/2004,17513)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 14 K 591/03 (https://dejure.org/2004,17513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeug (hier: Milchtanksammelfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 7 KraftStG; § 5 Abs. 2 S. 4 KraftStG; Art. 3 GG
    Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge (hier: Milchtanksammelfahrzeug); Voraussetzungen einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) für ein Sonderfahrzeug; Vorliegen einer anderweitigen Mitbenutzung; Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 Nr. 7 § 5 Abs. 2 Satz 4
    Kfz-Steuerbefreiung; Sonderfahrzeug; Milchtanksammelfahrzeug - Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeug (hier: Milchtanksammelfahrzeug)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeug (hier: Milchtanksammelfahrzeug)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge (hier: Milchtanksammelfahrzeug); Voraussetzungen einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) für ein Sonderfahrzeug; Vorliegen einer anderweitigen Mitbenutzung; Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.05.1989 - VII R 110/86

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreites Fahrzeug - Zweckfremde Benutzung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03
    Im Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BStBl II 1989, 907 hat der BFH zu § 3 Nr. 7 S. 1 lit b KraftStG erkannt, dass das Fahrzeug allein dem begünstigten Zweck dienen müsse, die Vergünstigung halte solange an, wie das Fahrzeug zweckgerecht verwendet werde, ohne anderweitige "Mit"benutzung.

    Anderenfalls wäre es lediglich zu einer punktuellen Besteuerung nach § 5 Abs. 2 S. 4 KraftStG gekommen (vgl. hierzu BFH-Urteil in BStBl II 1989, 907, 908).

  • BFH, 05.03.1980 - II R 19/75

    Zugmaschine - Landwirtschaftliche Genossenschaft - Kraftfahrzeugsteuerbefreiung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03
    Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 5. März 1980 II R 19/75, BStBl II 1980, 255 stehe dem nicht entgegen, weil der BFH über eine Werklieferung zu entscheiden gehabt habe.
  • FG München, 08.02.2001 - 4 V 4978/00

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Milchbeförderungsfahrzeug bei Mitnahme der vom

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03
    In dieser Einschätzung sieht sich das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG München, Beschluss vom 8. Februar 2001 4 V 4978/00, EFG 2001, 777), der Literatur (Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 3 Rdnr. 24) und der Finanzverwaltung (Erlass des Niedersächsischen Ministers der Finanzen vom 9. Mai 2000 - S 6108 - 194 - 34 1, KraftSt-Kartei § 3 Nr. 7 KraftStG, Karte E 5).
  • BFH, 12.05.1965 - II 59/62 U

    Steuerbefreiung von Kraftfahrzeugen, die ausschließlich zu unmittelbaren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03
    So hatte der BFH in seiner zu § 2 Nr. 1 KraftStG in der Fassung des Jahres 1955 ergangenen Entscheidung vom 12. Mai 1965 II 59/62 U, BStBl III 1965, 425 erkannt, dass der Begriff Ausschließlichkeit die Bedeutung von "lediglich" habe, die Steuervergünstigung könne nur dann und nur so lange gewährt werden, wie das Fahrzeug tatsächlich zu dem begünstigten Zweck verwandt werde.
  • BFH, 17.10.2002 - I R 24/01

    Die Beteiligung einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft an einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 591/03
    Der BFH hat mit seinem zu § 9 Nr. 1 S. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ergangenen Beschluss vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BStBl II 2003, 355 erkannt, dass der Gesetzgeber darin frei sei, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Erfordernisse für eine steuerliche Vergünstigung zu normieren.
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